Ist ein Gewinn aus dem Verkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele oder Konzerte steuerpflichtig?
Mit dem Start der Bundesliga-Saison 2025/26, großen Konzerten internationaler Musikstars oder beliebten Festivals steigt die Nachfrage nach Tickets regelmäßig sprunghaft an. Da das Angebot begrenzt ist, sind Eintrittskarten auf Ticketbörsen und Plattformen oft heiß begehrt – teilweise werden sie zu Preisen gehandelt, die das Zehnfache des Originalwerts übersteigen.
Doch was viele nicht wissen: Wer Tickets mit Gewinn weiterverkauft, muss die steuerliche Seite unbedingt beachten. Denn der Fiskus hat klare Regeln für den Weiterverkauf von Eintrittskarten.
Rechtliche Grundlage: Ticketverkauf und Einkommensteuer
Mit dem Start der Bundesliga-Saison 2025/26, großen Konzerten und beliebten Festivals sind Eintrittskarten auf Ticketbörsen stark gefragt und werden oft zu Preisen weit über dem Originalwert verkauft. Wer Tickets mit Gewinn weiterveräußert, sollte jedoch die steuerliche Seite kennen: Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz zählen Eintrittskarten zu den „anderen Wirtschaftsgütern“. Gewinne aus dem Weiterverkauf sind daher einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt und die jährliche Freigrenze von 600 Euro überschritten wird. Eintrittskarten gelten nicht als Gegenstände des täglichen Gebrauchs und sind somit nicht steuerbefreit. Der Bundesfinanzhof hat dies bereits 2019 im Fall von Champions-League-Tickets bestätigt.
Wichtig ist die Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung: Auch wenn das Finanzamt nicht sofort alle Verkäufe erfasst, besteht eine klare Erklärungspflicht. Wer Einnahmen verschweigt, riskiert Nachzahlungen und Strafen. Zudem ziehen die Finanzbehörden inzwischen verstärkt Daten bei Ticketbörsen und Plattformen heran. Beispiele aus 2025 zeigen, dass Verkäufer mit Post vom Finanzamt rechnen müssen. Einzelne Verkäufe im kleinen Rahmen bleiben meist unproblematisch, doch wer regelmäßig oder mit hohem Gewinn Tickets handelt, kann schnell steuerpflichtig werden – im Zweifel sogar mit Einstufung als gewerbliche Tätigkeit.
Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen Eintrittskarten zu den „anderen Wirtschaftsgütern“. Das bedeutet:
- Gewinne aus dem Verkauf sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate liegen.
- Eine Freigrenze von 600 Euro pro Kalenderjahr gilt. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
- Ausnahme: Alltagsgegenstände („Gegenstände des täglichen Gebrauchs“) sind nicht steuerpflichtig – Tickets gehören jedoch nicht dazu.
Der Bundesfinanzhof hat dies bereits 2019 im Urteil IX R 10/18 bestätigt. In dem Fall ging es um den lukrativen Weiterverkauf von Tickets für das Champions-League-Finale 2015.
Fazit: Der Ticketverkauf ist steuerlich keineswegs ein blinder Fleck. Wer Eintrittskarten mit Gewinn weiterverkauft, sollte seine Einnahmen korrekt erklären und die 600-Euro-Grenze im Blick behalten.
Meldepflicht: Einnahmen gehören in die Steuererklärung
Viele Ticketverkäufer gehen davon aus, dass das Finanzamt von solchen Gewinnen nichts erfährt. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum:
- Erklärungspflicht: Jeder, der Eintrittskarten mit Gewinn verkauft, muss die Einkünfte in seiner Steuererklärung angeben.
- Keine automatische Freigrenze: Liegt der Gewinn über 600 Euro im Jahr, wird er komplett steuerpflichtig.
- Risiko bei Verschweigen: Wer Einkünfte nicht angibt, riskiert ein Steuerstrafverfahren.
Wie erfährt das Finanzamt von Ticketverkäufen?
In den letzten Jahren sind die Behörden zunehmend aktiv geworden:
- Ticketbörsen und Plattformbetreiber müssen auf Anfrage Daten der Verkäufer herausgeben.
- Die Steuerfahndung arbeitet verstärkt mit zentralen Auskunftsstellen zusammen.
- Bereits im Juli 2025 wurde bekannt, dass Influencer und Social-Media-Akteure Post vom Finanzamt wegen nicht erklärter Einnahmen erhalten haben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Ticketverkäufe gezielt überprüft werden.
Ticketverkauf und Steuern: Was Sie beachten sollten
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Verkäufer von Eintrittskarten folgende Punkte im Blick behalten:
- Gewinne über 600 Euro pro Jahr sind steuerpflichtig.
- Verkäufe müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Bei regelmäßigen oder systematischen Ticketverkäufen droht eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit – mit zusätzlichen Steuerfolgen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).
- Das Finanzamt hat Zugriff auf Plattform- und Börsendaten.
- Eine nachträgliche Entdeckung kann zu hohen Steuernachzahlungen und Strafen führen.
Fazit: Ticketverkäufe sind kein steuerfreier Nebenverdienst
Der Weiterverkauf von Fußballtickets, Konzertkarten oder Festivalpässen ist längst nicht mehr nur ein privates Hobby, sondern ein Thema im Fokus der Finanzämter. Wer Eintrittskarten regelmäßig oder mit hohem Gewinn weiterverkauft, sollte sich unbedingt mit den steuerlichen Regeln vertraut machen und die Einkünfte korrekt erklären.
👉 Praxis-Tipp: Einzelne Verkäufe im kleinen Rahmen sind in der Regel unproblematisch. Wer jedoch regelmäßig handelt oder die 600-Euro-Freigrenze überschreitet, sollte seine Gewinne in der Steuererklärung angeben – und damit rechtliche Sicherheit schaffen.